AGB’s der NEROBAR GmbH
1 Anerkennung
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil der vorliegenden Offerte. Sie regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Aufträgen und Dienstleistungen und gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der NEROBAR GmbH (nachfolgend NEROBAR genannt) und ihrer Kunden (nachfolgend Auftraggeber genannt).
1.2 Zur Geltung von Abweichungen dieser AGB's bedarf es der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch die NEROBAR.
2 Vertragsabschluss
2.1 Ein Vertrag gilt dann als abgeschlossen, wenn die Offerte durch den Auftraggeber schriftlich bestätigt wird, bzw. wenn dieser Auftrag von der NEROBAR mittels Auftragsbestätigung ebenfalls schriftlich bestätigt wird. Zur Bestätigung braucht es keine Unterschrift.
3 Anzahlung
3.1 Die Fixkosten (Grundtarif, Kilometer und Einsatzdauer) sind vom Auftraggeber innert 30 Tagen nach Zustellung der Auftragsbestätigung mittels Überweisung auf das Postkonto der NEROBAR geschuldet. Bei versäumter Anzahlung kann die NEROBAR vom Vertrag zurücktreten.
4 Restzahlung / Schlussrechnung
4.1 Nach dem Event wird die Schlussrechnung unter Berücksichtigung der Konsumation, Dauer des Events und allfällige Bruchmengen gestellt. Von der Schlussrechnung werden die bereits bezahlten Fixkosten abgezogen.
4.2 Für die Konsumationskosten gelten die offerierten Preise. Die NEROBAR verrechnet nach Anzahl Getränke. Angefangene Bierfässer werden ebenfalls verrechnet.
4.3 Die Schlussrechnung ist innert 30 Tagen auf das Postkonto der NEROBAR zu begleichen.
5 Annullierung / Rücktritt vom Vertrag
5.1 Die Auftragsbestätigung gilt als definitiven Auftrag (Abschluss des Vertrages).
5.2 Eine Rückzahlung der Anzahlung ist ausgeschlossen.
5.3 Bei einer schriftlichen Absage des Events vom Auftraggeber bis 4 Wochen vor dem Event, gewährt die NEROBAR nach Möglichkeit und in ihrem Ermessen ein Ersatzdatum innert Jahresfrist zu vereinbaren.
6 Catering
6.1 Die NEROBAR erbringt gegenüber dem Auftraggeber für dessen Anlass umfassende Catering- Dienstleistungen. Die NEROBAR übernimmt in keiner Form die Funktion des Veranstalters. Der Veranstalter ist stets der Auftraggeber. Der Auftraggeber ist somit verantwortlich für den geordneten Ablauf des Anlasses.
6.2 Die NEROBAR verpflichtet sich, den Anlass professionell und in sorgfältiger Weise durchzuführen. Bei der Auswahl von Getränken und allfälligen Speisen legt die NEROBAR Wert auf eine einwandfreie Qualität.
6.3 Die NERBAR ist bestrebt den Ausschank von Wein in Gläser anzubieten. Die restlichen Getränke werden in Einwegbechern ausgeschenkt. Wo immer möglich, greift die NEROBAR auf recycelte Becher zurück. Falls der Ausschank ausdrücklich in Gläser erfolgen soll, müssen diese vom Auftraggeber dazu gemietet werden.
6.4 Die NEROBAR ist berechtigt, falls nach eigenem Ermessen notwendig, die Erfüllung der Vertragsverbindlichkeiten durch einen Dritten selbständig vornehmen zu lassen oder einen Dritten beizuziehen. Der Dritte muss in gleicher oder ähnlicher Weise in der Lage sein, den Auftrag auszuführen. Die NEROBAR verpflichtet sich in diesen Fällen zur sorgfältigen Auswahl und Instruktion des Dritten.
6.5 Der Auftraggeber ist verantwortlich, dass die Lokalitäten und das Gelände, wo die Catering- Dienstleistung der NEROBAR zu erfolgen hat, den Anforderungen der NEROBAR entsprechen. Insbesondere hat der Auftraggeber die NEROBAR rechtzeitig darauf aufmerksam zu machen, wenn die Zufahrt erschwert oder unmöglich ist. Mit der NEROBAR wird eine minimale Durchfahrtshöhe von 2.70m und eine minimale Durchfahrtsbreite von 2.45m benötigt. Das Gewicht der NEROBAR beträgt ca. 2’500kg. Die NEROBAR-mini benötigt eine Breite von 75cm, falls die Bar im Gebäude platziert werden soll. Im Weiteren ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, dass in 50 Meter Reichweite eine 230V Steckdose mit Minimum 10 Amper Absicherung vorhanden ist. Die elektrischen Zuläufe und Spannungen müssen eingehalten werden. Erweist sich am Tag des Anlasses die Erbringung der Cateringdienstleistung infolge mangelhafter Infrastruktur als erschwert oder nicht möglich, ist der Kunde verpflichtet, den vollen Bestellwert zu entrichten.
7 Geheimhaltung
7.1 Mit dem Öffnen und Sichten der von der NEROBAR präsentierten und abgegebenen Unterlagen stimmen die beteiligten Personen zu, sämtliche daraus hervorgehenden Informationen, Text- und Gestaltungsideen, Kennzeichen, Konzepte und Kreationen geheim zu halten und nicht zu verwenden, es sei denn, es komme zu einer vertraglich vereinbarten Zusammenarbeit, welche die Verwertung zulässt. Diese Vereinbarung schliesst Ideen und Informationen ein, welche nicht von Gesetzes wegen geschützt sind.
8 Haftung
8.1 Für Schäden an Personen und Sachen, die direkt oder indirekt auf die Verwendung der Dienstleistungen der NEROBAR zurückzuführen sind, wird jede Haftung abgelehnt.
8.2 Für Schäden an Mobiliar und Einrichtungen der NEROBAR, die nicht ausdrücklich auf ein Fehlverhalten der Mitarbeiter von der NEROBAR zurückzuführen sind, haftet der Auftraggeber.
8.3 Insbesondere kann die NEROBAR für keinerlei Schäden im Zusammenhang mit der Organisation des Anlasses haftbar gemacht werden. Der Auftraggeber hat für eine genügende Versicherungsdeckung für Sach- und Personenschäden zu sorgen.
8.4 Für entstehende Schäden an Personen oder Sachen, die durch Mietsachen entstanden sind, übernimmt die NEROBAR keine Haftung.
8.5 Ist es der NEROBAR aufgrund höherer Gewalt (oder z.B. Unfall, Krankheit oder andere schwerwiegende Gründe) nicht möglich, den Auftrag auszuführen, kann die NEROBAR nicht rechtlich belangt werden. Die NEROBAR bemüht sich (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatz-Caterer, der auf eigene Rechnung seine eigenen Leistungen erbringt. Jedoch ohne 100% Garantie. Für Mehrkosten, die durch Buchung Dritter entstehen, wird nicht gehaftet. Der Auftraggeber verzichtet auf weitere Schadensersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten an der NEROBAR. Die zuvor geleisteten Fixkosten werden innerhalb von 30 Tagen zurückerstattet.
9 Preise / Verzugszinsen
9.1 Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken. Die NEROBAR ist von der Mehrwertsteuer befreit.
9.2 Nach Verfall der Zahlungsfrist werden Verzugszinsen von 6% pro Tag erhoben.
10 Anzuwendendes Recht / Gerichtsstand
10.1 Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Horgen (ZH).
11 Schlussbestimmungen
11.1 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen nichtig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung soll eine angemessene Regelung gelten, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben oder gewollt hätten.
Stand: 26. Februar 2022